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BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Erforderlichkeit - Zusätzliche Freistellung
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 09.01.1973 - 4 TaBV 3/72
- BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73
Papierfundstellen
- DB 1973, 1955
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 26/72
Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der …
Auszug aus BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73
Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk bestimmten Beschluß - 1 ABR 26/72 - vom heutigen Tage ausgeführt hat, ist die zeitweilige Freistellung weiterer Betriebsratsmitglieder über die Mindeststaffel des § 38 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 hinaus nur dann zulässig, wenn ein oder mehrere freigestellte Betriebsratsmitglieder 6.Der Senat hat in dem erwähnten Beschluß - 1 ABR 26/72 - darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber bei der Aufstellung der Staffel des § 38 Abs. 1 BetrVG 1972 solche kurzfristigenVerhinderungen eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes mitberücksichtigt hat.
Ob an Stelle des verhinderten freigestellten Betriebsratsmitgliedes die zusätzliche Freistellung eines änderen Betriebsratsmitgliedes erforderlich ist, hängt - wie der Senat in dem vorbezeichneten Beschluß 1 ABR 26/72 ausgeführt hat - von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.
- BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72
Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte …
Auszug aus BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73
Der Senat hat in seiner auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 13. März 1973 - 1 ABR 13/72 - (/"demnächst 7 in AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß auch die in dem Beschlußverfahren herrschende Offizialmaxime den Antragsteller nicht davon entbindet, die konkreten Tatsachen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet. - BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63
Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang …
Auszug aus BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73
Es genügt eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, daß sich ein gleichartiger Vorgang in der Zukunft wiederholt (BAG 3, 288 "292, 24 ff. 7 = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; BAG AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG Entlohnung). - BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55
Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters - …
Auszug aus BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73
Es genügt eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, daß sich ein gleichartiger Vorgang in der Zukunft wiederholt (BAG 3, 288 "292, 24 ff. 7 = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; BAG AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG Entlohnung).
- BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88
Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds
Auch der im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren herrschende Unterrichtungsgrundsatz (§ 83 Abs. 1 ArbGG) entbindet den jeweiligen Antragsteller nicht davon, die konkreten Tatsachen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet (vgl. BAGE 25, 87, 92 f. = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972;… Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz 4 m.w.N.).Voraussetzung für die zusätzliche Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds ist daher nach der bisherigen Rechtsprechung, daß der Betriebsrat darlegt, daß nach Art und Umfang des Betriebes die zusätzliche Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit zust. Anm. von Buchner).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied …
Voraussetzung für die zusätzliche Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds ist die Darlegung, dass nach Art und Umfang des Betriebes die zusätzliche Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 -, jeweils zitiert nach juris) . - LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 5 Sa 161/05
Betriebsratstätigkeit, Umsetzung, Freistellung, Schichtdienst, Nachtzuschläge
Demgegenüber sieht § 38 BetrVG, der einen Unterfall der Generalklausel des § 37 Abs. 2 BetrVG darstellt (BAG, Beschl. v. 22.05.1973 - 1 ABR 10/73 -, AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972), eine nicht durch konkrete Anlässe bedingte generelle Freistellung oder Teilfreistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung vor.